FAQ
Für wen eignet sich der Immobilien-Teilverkauf?
Der Teilverkauf eignet sich generell für jeden Immobilienbesitzer. Das Angebot richtet sich in erster Linie an Eigenheimbesitzer über 60 Jahre, die zwar gerne mehr Liquidität möchten aber gleichzeitig Ihr Haus oder Ihre Wohnung behalten wollen. Der Immobilien-Teilverkauf bietet eine Alternative zur Leibrente, Umkehrhypothek, Hypothekendarlehen oder zu einem Darlehen. Bei dieser Alternative müssen Sie sich nicht verschulden und müssen Ihr Zuhause nicht verkaufen.
Ist der Teilverkauf auch mit eingetragener Grundschuld im Grundbuch möglich?
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Sie können einen Immobilien-Teilverkauf auch dann durchführen, wenn eine Grundschuld im Grundbuch eingetragen ist. Es ist von der Höhe der Restschuld abhängig. Der verkaufte Anteil und die Restschuld dürfen nicht 50 Prozent des Immobilienwertes überschreiten.
Gibt es eine Mindestauszahlungssumme oder einen Mindestobjektwert für den Teilverkauf?
Die Mindestauszahlungssumme liegt bei 100.000 €. Nach oben gibt es keine Grenzen.
Wer trägt die Kosten beim Teilverkauf?
Alle fünf Schritte (siehe oben) sind für Sie absolut kostenfrei. Dazu gehören eine umfangreiche Beratung zum Teilverkauf, die Kosten für den Gutachter und die Kosten für den Notartermin.
Wie profitiere ich von der zukünftigen Wertsteigerung meines Hauses?
Im Schnitt um 2 Prozent pro Jahr stieg der Wert einer Immobilie in den letzten 45 Jahren. Bei einem Teilverkauf verkaufen Sie nur einen Teil der Immobilie und bleiben weiterhin Eigentümer. Daher profitieren Sie dann bei einem möglichen Gesamtverkauf von der Wertsteigerung.
Ist der Immobilien-Teilverkauf eine endgültige Entscheidung?
Nein, Sie können den verkauften Anteil jederzeit zurückkaufen. Sie bleiben flexibel und können die Immobilie später auch komplett verkaufen.