Grundstücksverkauf mit Erbbaurecht.
Nutzen Sie den Wert Ihres Grundeigentums
Der Grundstücksverkauf mit Erbbaurecht ist eine intelligente Alternative zu gängigen Finanzierungslösungen. Denn nicht nur aus Ihrer Immobilie, sondern auch aus dem Grund und Boden, auf dem Ihre Immobilie steht, können Sie Kapital gewinnen.
Unser Modell setzt allein das in Ihrem Grundstück gebundene Vermögen frei. Anders als bei einem Immobilien-Teilverkauf bleiben Sie alleiniger Eigentümer Ihrer Immobilie. Die rechtliche Trennung von Gebäude und Grundstück erfolgt durch die Bestellung des Erbaurechts (EBR). Als Erbbaurechtsnehmer werden Sie als Eigentümer der Immobilie im sogenannten Erbbau-Grundbuch eingetragen. Die Grundstücksnutzung ist uneingeschränkt und langfristig bis zu 198 Jahren möglich.
Gut zu wissen: Ihnen werden die vollen 100 Prozent des Grundstückswertes ausgezahlt. Für das verkaufte Grundstück oder den verkauften Grundstücksanteil leisten Sie lediglich einen langfristig festgelegten, überschaubaren Erbbauzins. Nach 10 Jahren können Sie das Grundstück zurückkaufen oder es zusammen mit der Immobilie verkaufen. Der Erbbaurechtsvertrag erlischt dann automatisch.
Zwangsversteigerung abwenden: Sie können Ihre Darlehensraten nicht mehr bezahlen und alle Möglichkeiten scheinen ausgeschöpft? Krisen passieren. Wir haben Lösungen für fast jedes Problem. Lassen Sie uns den worst case abwenden – je früher, desto besser!