Rückmietverkauf: Sale-Rent-Back.

Immobilie verkaufen & wohnen bleiben​

Mit dem Rückmietverkauf realisieren Sie sofort den Immobilienwert, gewinnen finanzielle Unabhängigkeit und sichern sich ein lebenslanges Mietrecht.

Rückmietverkauf – Was ist das?

Ein Rückmietverkauf ist ein Modell der Immobilienverrentung, bei dem Sie als Eigentümer Ihre Immobilie verkaufen und gleichzeitig das Recht behalten, darin zu wohnen. Dadurch können Sie Liquidität freisetzen und weiterhin in Ihrem gewohnten Zuhause bleiben.

Kabita Darlami

Rückmietverkauf in nur 3 Schritten:

1. Expertengespräch

Treten Sie unverbindlich mit uns in Kontakt! Übermitteln Sie uns erste Details zu Ihrer Immobilie, und unsere Experten kontaktieren Sie, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Lassen Sie uns gemeinsam den ersten Schritt machen!

2. Vor-Ort-Besichtigungstermin & Angebot

Um Ihnen ein konkretes und verbindliches Kauf- und Mietangebot zu unterbreiten, möchten wir Sie einladen, einen Besichtigungstermin mit einem unserer erfahrenen Kollegen zu vereinbaren. So können wir Ihre individuelle Lebenssituation optimal berücksichtigen und Ihre Wünsche persönlich besprechen.

3. Kaufvertrag unterschreiben

Sobald Sie sich für unser finales Angebot entscheiden und den Kaufvertrag unterschreiben, leiten wir sofort alle Formalitäten in die Wege, um den Kaufpreis schnellstmöglich an Sie auszuzahlen.

Rückmietverkauf: Ihre Fragen – unsere Antworten

Immobilie verkaufen und wohnen bleiben – wie funktioniert der Rückmietverkauf?

Beim Rückmietverkauf wird ein Investor Eigentümer Ihrer Immobilie und zahlt Ihnen den vollen Verkehrswert der bewohnten Immobilie aus, während Sie einen Mietvertrag mit lebenslangem Mietrecht unterschreiben. Wohnen Sie in Ihrem Haus, solange Sie wollen und ziehen Sie aus, wann immer Sie möchten.

Wie unterscheidet sich der Rückmietverkauf vom Teilverkauf?

Hinter dem Rückmietkauf steckt ein einfaches Prinzip: Die Immobilie wechselt den Eigentümer, im Austausch erhalten Sie lebenslanges Mietrecht und alle Pflichten gehen auf den neuen Eigentümer über. Rückmietverkauf bedeutet einen Zugewinn an Flexibilität und Unabhängigkeit – finanziell und materiell.  Beim Teilverkauf wird der Käufer dagegen Miteigentümer Ihrer Immobilie. Sie bleiben ebenfalls in Ihrer Immobilie wohnen und halten weiterhin zwischen 50 – 80 Prozent der Immobilie. Die Eigentümerpflichten bleiben bei Ihnen, zusätzlich fällt eine jährliche Nutzungsgebühr als prozentualer Anteil vom Kaufpreis an. Der Teilverkauf folgt damit den Prinzipien eines Kredits, der Rückmietverkauf ist ein echter Verkauf ohne Rückzahlungspflicht. Sehr gerne beraten wir Sie auch im Detail zum Immobilien-Teilverkauf!

Kann ich als Mieter gekündigt werden?

Als Mieter Ihrer ehemaligen Immobilie erhalten Sie ein Mietrecht auf unbestimmte Zeit. Wir können das Mietverhältnis unter keinen Umständen kündigen – Sie kündigen dagegen jederzeit. Erhalten Sie sofort den Verkehrswert der bewohnten Immobilie, bleiben Sie in Ihrem Haus wohnen und ziehen Sie aus, wenn sich Ihre Lebensumstände -und Bedürfnisse ändern.

Kann der neue Eigentümer die Miete beliebig anheben?

Nein, Mieterhöhungen sind enge Grenzen gesetzt.  Die Miete wird bei Vertragsschluss anhand der ortsüblichen Vergleichsmiete festgelegt. Mieterhöhungen sind für die ersten 5 Jahre des Mietverhältnisses ausgeschlossen. Anschließend sind Mieterhöhungen maximal 1 x pro Jahr bis zur Kappungsgrenze von 20 Prozent in 3 Jahren möglich, wobei die ortsübliche Vergleichsmiete der Referenzrahmen bleibt. Sie zahlen eine faire und marktübliche Miete, solange Sie in der Immobilie wohnen bleiben wollen.

Wie profitiert der Investor vom Rückmietverkauf?

Vom Rückmietverkauf profitieren beide Parteien. Sie verkaufen Ihr Eigenheim, behalten ihren Wohnraum und gewinnen maximale Flexibilität: Wohnen bleiben solange Sie möchten und ausziehen wann immer Sie wollen! Gleichzeitig baut der Investor seinen Immobilienbestand mit Objekten aus, die normalerweise nicht auf dem Markt verfügbar sind. Win Win!

Wird jede Immobilie gekauft?

Prinzipiell kommt jede selbst genutzte Immobilie für den Rückmietkauf infrage. In Einzelfällen können wir Ihnen leider kein Angebot für die Immobilie machen – zum Beispiel wegen des baulichen Zustands. Sie erhalten dann in jedem Fall zeitnah eine ausführliche Rückmeldung von uns.

Muss meine Immobilie für den Rückmietverkauf abbezahlt sein?

Ob die Immobilie bereits vollständig finanziert ist, spielt für den Rückmietverkauf keine Rolle. In diesem Fall erhalten Sie den vollen Verkehrswert abzüglich der offenen Restschuld an Sie ausbezahlt.

Was passiert bei einer Insolvenz des Investors?

Grundsätzlich bleibt das Mietrecht auf Lebenszeit von einem Eigentümerwechsel unberührt – auch im Fall einer Insolvenz. Zusätzlich beugt die Firmenstruktur des Investors einer Insolvenz vor. Die Eigentümergesellschaft tritt ausschließlich als Eigentümer auf – alle laufenden Geschäftskosten werden von der GmbH getragen.

 

Kelly Sikkema

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